© Dipl.-Ing. Hans-Jörg Häuser-2018
Wohnungsaufmaß
Wir ermitteln für Sie die
• Wohnflächen nach Wohnflächenverordnung (Mietflächen)
und erstellen eine
• Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB)
ist eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung
oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentums-
gesetzes baulich hinreichend von anderen Wohnungen und
Räumen abgeschlossen ist. Diese Trennung erfolgt
beispielsweise durch Wände und Decken, die den Schall- und
Wärmeschutz gewährleisten. Es muss weiterhin ein eigener,
abschließbarer Zugang zu jeder Einheit vorhanden sein.
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV)
ist eine Verordnung, die Wohnflächen definiert und ihre
Berechnung regelt, insbesondere die Flächen von Pfeilern,
Nischen, Treppen, Durchgängen (Türen), Fenstern und
Flächen unter Dachschrägen.