Flächenaufmaß

Amtlicher Lageplan zum Bauantrag

• Lageplan • Baurecht • Abstandsflächen • Bebaubarkeit • Berechnung GRZ/GFZ • Absteckung, Lage- und Höhenattest

Grundstücksvermessung

• Gebäudeeinmessung • Gutachten Grenzverlauf • Schlichtung / Mediation

Teilungsvermessung

• Teilungsentwurf • Prüfung der baurechtlichen Situation • Baulastplan • Beglaubigung der Verpflichtungserklärung

Grenzherstellung

• Grenzanzeige zum Zaunbau • Grenzsteine setzen

Ingenieurvermessung

• Baubegleitende Vermessung Aufmaß, Absteckung, Flächen- und Massenberechnung • Bauwerksüberwachung Setzungsmessung, Permanentmessung, Beweissicherung • Bestandspläne Innenaufmaß, Mietflächenaufmaß und -berechnung • Leitungsmessung Absteckung, Aufmaß • 3 D Laserscanning Fassadenaufmaß, Innenaufmaß, berührungsloses Detailaufmaß
Wir ermitteln für Sie Flächen nach den gängigen Vorschriften (DIN 277, WoFiv, II. BV, GIF etc.) • Wohnflächenaufmaß • Abgeschlossenheitsbescheinigung

Unsere Leistungen

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• Lageplan • Baurecht • Abstandsflächen • Bebaubarkeit • Berechnung GRZ/GFZ • Absteckung, Lage- und Höhenattest

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• Gebäudeeinmessung • Gutachten Grenzverlauf • Schlichtung / Mediation

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• Teilungsentwurf • Prüfung der baurechtlichen Situation • Baulastplan • Beglaubigung der Verpflichtungserklärung

Grenzherstellung

• Grenzanzeige zum Zaunbau • Grenzsteine setzen

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• Baubegleitende Vermessung Aufmaß, Absteckung, Flächen- und Massenberechnung • Bauwerksüberwachung Setzungsmessung, Permanentmessung, Beweissicherung • Bestandspläne Innenaufmaß, Mietflächenaufmaß und -berechnung • Leitungsmessung Absteckung, Aufmaß • 3 D Laserscanning Fassadenaufmaß, Innenaufmaß, berührungsloses Detailaufmaß
Wir ermitteln für Sie Flächen nach den gängigen Vorschriften (DIN 277, WoFiv, II. BV, GIF etc.) • Wohnflächenaufmaß • Abgeschlossenheitsbescheinigung

Unsere Leistungen

Ein amtlicher Lageplan beinhaltet u.a. folgendes: Umringsgrenzen Ihres Baugrundstückes entsprechend dem Katasternachweis, vorhandene Bebauung auf Ihrem und den angrenzenden Nachbargrundstücken, die geplante Bebauung mit Eintragung von Abstandflächen und Grenzabständen städtebauliche Vorgaben, wie Festsetzungen eines Bebauungsplanes, Baufluchtlinien, den gesetzlich geschützten Baumbestand (Baumschutzverordnung) die Geländehöhen und Höhe des geplanten Gebäudes (ganz wichtig, damit Ihnen später nicht das Oberflächenwasser ins Haus läuft) sonstige Grundstücksbestandteile wie Zäune, Schächte, Zufahrten, sichtbare Leitungen GRZ GRZ ist die Abkürzung für Grundflächenzahl und gibt den Flächenanteil eines Baugrundstückes an, der überbaut werden darf. Beispiel: Wird die GRZ mit 0,2 angegeben bedeutet es, dass 20 % der Grundstückfläche überbaut werden dürfen. GFZ GFZ ist die Abkürzung für Geschossflächenzahl und gibt das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der baulichen Anlagen auf einem Grundstück zur Fläche des Baugrundstücks an. Beispiel: Alle Geschossflächen zusammen (200 m²) : Fläche des Grundstücks (400 m²) = 0,5 Kontrollvermessung, Lage- und Höhenattest Der Bau hat begonnen, die Kellerdecke bzw. die Bodenplatte liegt. Jetzt möchte das Bauamt eventuell einen Nachweis darüber, daß auch tatsächlich entsprechend der Baugenehmigung das Haus errichtet wird. Dies wird hauptsächlich dann verlangt, wenn die geplanten Gebäude oder die Abstandflächen an oder in der Nähe der Eigentumsgrenze zu liegen kommen. Denn ein nachbarlicher Grenzstreit über Eigentumsverletzung oder Überbauten muß nicht sein und stört nur das zukünftige Zusammmenleben. Dieses Attest liefert Ihnen ebenfalls der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur und gibt Ihnen, dem Amt und auch der bauausführenden Firma die Gewißheit, mit Recht an der richtigen Stelle zu bauen.
Gebäudeeinmessung Jetzt steht das Haus und der Einzug kann beginnen. Doch noch einmal benötigen Sie den Vermesser: Ihr neues Gebäude hat Ihr Grundstück verändert und jede bauliche Veränderung (ab 20 m² Grundfläche) muß laut gesetzlicher Vorschrift eingemessen (die Messungen während der Bauphase reichen dazu nicht aus) und in die amtliche Flurkarte eingetragen werden.
Teilung Sie haben nur einen Teil eines Grundstückes gekauft? Dann ist die Zerlegung des Grundstückes in zwei oder mehr Teilflächen notwendig, um es grundbuchrechtlich eintragungsfähig zu machen. Jede Teilfläche erhält dann eine eigene Flurstücksnummer, unter der diese Fläche im Kataster und auch im Grundbuch nachgewiesen ist.
Grenzherstellung Bei diesem Verfahren wird die im Kataster nachgewiesene eigentumsrechtliche Grenze hergestellt und in ihren Knick- bzw. Endpunkten mit Grenzzeichen abgemarkt. Werden alle Umringsgrenzen eines Grundstückes hergestellt, kann auch die genaue Fläche berechnet werden. Als Abschluß eines solchen Verfahrens wird ein Grenztermin abgehalten, in dem allen Beteiligten der örtliche Grenzverlauf erläutert wird.
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist eine Verordnung, die Wohnflächen definiert und ihre Berechnung regelt, insbesondere die Flächen von Pfeilern, Nischen, Treppen, Durchgängen (Türen), Fenstern und Flächen unter Dachschrägen. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB) ist eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist. Diese Trennung erfolgt beispielsweise durch Wände und Decken, die den Schall- und Wärmeschutz gewährleisten. Es muss weiterhin ein eigener, abschließbarer Zugang zu jeder Einheit vorhanden sein.

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